Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Den zwischen uns und unseren Kunden geschlossenen Kaufverträgen über die Lieferung von Waren liegen ausschließlich die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, auch für Folgeaufträge, zugrunde.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und unseren Kunden im Zusammenhang mit den Kaufverträgen geschlossen werden, sind in dem jeweiligen Vertrag, diesen Bedingungen und einer von uns gegebenenfalls erteilten Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt.
2. Angebote
(1) Unsere Angebote erfolgen freibleibend, es sei denn, wir haben diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet.
(2) Alle Angaben zu Maßen, Gewichten und Leistungsdaten sind unverbindlich, es sei denn, wir haben diese ausdrücklich schriftlich vereinbart oder bestätigt.
(3) Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
3. Preise
(1) Sofern nicht Preise schriftlich als Festpreise oder Sonderangebotspreise vereinbart sind, gelten unsere Preise für vereinbarte Lieferzeiten bis zu 4 Monaten und für Lieferungen innerhalb 4 Monaten. Nach Ablauf von 4 Monaten sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zu berechnen. Sollten sich die Preise um mehr als durchschnittlich 3 % je Vertragshalbjahr erhöhen, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
(2) Für Nachbestellungen gelten die Preise des ersten Geschäftes nur, wenn sie von uns genehmigt wurden.
(3) Die Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert berechnet.
4. Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen mit 3 % Skonto, innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Es gilt das Rechnungsdatum.
(2) Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.
(3) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
5. Lieferung
(1) Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, es sei denn, wir haben diese ausdrücklich schriftlich vereinbart oder bestätigt.
(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Falls eine ausdrücklich vereinbarte Frist von uns schuldhaft nicht eingehalten werden kann, oder wir aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Kunde uns eine angemessene Nachfrist von zumindest 2 Wochen zu gewähren. Die Frist beginnt mit dem Eingang der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei uns oder mit einer kalendermäßig bestimmten Frist. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt, sofern unseren Kunden dies zumutbar ist.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Sache an den Kunden oder eine Transportperson übergeben haben. Ist die Übergabe an die Transportperson aus in der Person des Kunden liegenden Gründen verzögert, geht die Gefahr auf ihn ab unserer Mitteilung über die Versandbereitschaft über.
7. Gewährleistung
(1) Soweit wir wegen Lieferung fehlerhafter Ware zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfreien Ersatz
liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrags. Andere Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf den Ersatz des mittelbaren Schadens, sind – soweit der Kunde nicht durch die Zusicherung einer Eigenschaft gegen den Eintritt solcher Schäden abgesichert werden sollte – ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(2) Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie uns nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Lieferung zugegangen sind. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach ihrer Entdeckung schriftlich innerhalb der Gewährleistungszeit anzuzeigen. Im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
(3) Wir übernehmen keine Gewährleistung für die vom Lieferanten gegebenen Zusicherungen oder von diesem verursachten mittelbaren oder unmittelbaren Schäden
beim Endverbraucher.
8. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung) sind ausgeschlossen, soweit nicht der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
(2) Die zuvor genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens unsererseits entstanden sind. Sie gilt weiterhin nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten, bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden gelten die nachfolgenden Regelungen:
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die
gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z. B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer
angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die
Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrags für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (unerlaubte Handlung u. a.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kunden bestehen.
(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird in jedem Fall für uns vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht
gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Falle der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Kunde und wir uns einig, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nehmen wir hiermit an. Unser so entstandenes Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Kunde für uns.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir
unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
(5) Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir insoweit freigeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
10. Übernahme von Sonderanfertigungen
Übernehmen wir Sonderanfertigungen im Auftrag unseres Kunden, ist, soweit das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung findet, das Kündigungsrecht des Kunden nach § 649 BGB auf wichtige Gründe beschränkt.
11. Schlussbestimmungen
(1) Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen uns und unseren Kunden sich
ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und unseren Kunden geschlossenen Kaufverträgen ist Leipzig. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht berührt.